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Grenzenlose RELIGIONSFREIHEIT ist GEFÄHRLICH

Grenzenlose RELIGIONSFREIHEIT ist GEFÄHRLICH

von Alexander Müller

Farhad Afshar, der Präsident der Koordination Islamischer Organisationen (KIOS), fordert von der Schweiz völlige Neutralität gegenüber allen Religionen. Damit rüttelt Afshar an den Grundfesten der liberalen Schweiz.

Ein säkularer Staat darf Religionen gegenüber nicht neutral sein. Er muss gegen Religionen, die im Widerspruch zu seiner Verfassung stehen, vorgehen! Menschenopfer, die Diskriminierung von Frauen, die Anwendung der Scharia sowie Religionszwang sind in unserem Bundesstaat zu Recht verboten.

Die Schweiz hat keine grenzenlose Religionsfreiheit. Sie gewährt, gemäss Bundesverfassung Artikel 15, lediglich die Glaubens- und Gewissensfreiheit.

BV Artikel 15 Glaubens- und Gewissensfreiheit:


1 Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist gewährleistet.

2 Jede Person hat das Recht, ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen.

3 Jede Person hat das Recht, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören und religiösem Unterricht zu folgen.

4 Niemand darf gezwungen werden, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören, eine religiöse Handlung vorzunehmen oder religiösem Unterricht zu folgen.

Die Bürger unseres Landes haben also die Freiheit ihre Religion frei zu wählen und auszuüben. Es ist laut diesem Artikel verboten jemanden zu zwingen einer bestimmten Religion beizutreten, anzugehören oder religiösem Unterricht zu folgen.
Afshar stellt die Stellung des Christentums in der Schweiz in Frage indem er für andere Religionen den gleichen Stellenwert fordert. Natürlich geht es ihm dabei vor allem um den Islam. Andere Religionen wie z.B. der Islam haben jedoch für die Schweiz nicht den gleichen Stellenwert wie das Christentum.

Ohne die Entwicklungen im Christentum wie z.B. der Reformation und der Aufklärung wäre die heutige Schweiz nämlich nicht denkbar. Massgebend für die Gründung der Schweiz war der Sieg der liberalen Protestanten über die konservativen Katholiken im Sonderbundskrieg von 1847. Wie die Präambel der Bundesverfassung, das Schweizerische Zivilgesetzbuch oder die Sonn- und Feiertage zeigen, ist die Schweiz jedoch kein rein säkularer Staat. Sie ist ein von Christen gegründeter demokratischer christlicher Staat, der eine Trennung zwischen Staat und Kirche kennt.

Notabene:  Farhad Afshar kommt aus dem Iran. Im Iran gilt Kopftuchpflicht und zwar selbst für Touristinnen nicht islamischen Glaubens!

Die Zerstörung der Afrikanischen  RELIGIONEN / SPIRITUALITÄTEN


Tuesday, 4 May 2010 at 21:28

- dailytalk.ch

1 Kommentare:

Site Admin hat gesagt…

Danke für diesen ehrlichen Artikel jenseits aller Heuchelei... Dies bedeutet, die Afrikaner haben sich gegen fremde "religiöse" Invasionen zu schützen.

D. Boua
Bois-Caiman-Redaktion

4 May 2010 at 21:39 · Like